Ulrich Vosgerau studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Rechtswissenschaften in Passau und Freiburg i.Br. und absolvierte das Rechtsreferendariat beim Kammergericht Berlin und bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
Anschließend arbeitete er als Rechtsanwalt. 2006 wurde er mit der Dissertationsschrift „Freiheit des Glaubens und Systematik des Grundgesetzes“ summa cum laude promoviert und wechselte als Akademischer Rat an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln.

2012 habilitierte er sich dort mit dem Entwurf einer Grundlagentheorie des Völker- und Europarechts im Geiste des Selbstbestimmungsrechts der Völker („Staatliche Gemeinschaft und Staatengemeinschaft“, 2016).
Er erhielt die Lehrbefugnis für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie. Vosgerau lehrte an zahlreichen Universitäten, so an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Leibniz Universität Hannover, der Universität Passau und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, außerdem an der Universität Danzig und der Jagiellonen-Universität Krakau.

2015 kritisierte er Angela Merkels Politik der Grenzöffnung aus juristischer Perspektive scharf („Die Herrschaft des Unrechts“, 2015 im „Cicero“ und 2018 in erweiterter Fassung als Buch). Er tritt laufend u.a. vor dem Bundesverfassungsgericht auf und publiziert regelmäßig in der „Jungen Freiheit“ und bei „Tichy’s Einblick“.

Vortrag: Der Rechtsstaat in der Krise

Postdemokratie, Umdeutung der Grundrechte und staatliche Meinungsbewirtschaftung

Erläuterung

Bereits seit der Wiedervereinigung, die eigentlich der größte Triumph des durch das Grundgesetz begründeten demokratischen Rechts- und Verfassungsstaates war, unterliegt die Verfassung einer stillschweigenden Umdeutung.

Die Gesetzgebung wandert auf die Unionsebene ab und entzieht sich so weitgehend einer echten demokratischen Legitimation; die Exekutive rückt tendenziell wieder in diejenige Machtstellung ein, die sie durch die Demokratisierung seit dem 19. Jahrhundert an die Parlamente verloren hatte.

Die Grundrechte des Grundgesetzes werden von Abwehrrechten gegen den Staat in einen zivilreligiösen Katechismus umgedeutet, an dem der Staat die politischen Ansichten seiner Bürger misst; so werden sie als (zu den einfachen Gesetzen) zusätzliche Freiheitsschranken in ihr Gegenteil verkehrt, zudem hat bereits der Klimaschutz-Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts alle Grundrechte unter eine Art Vorbehalt der kommenden Klima-Planwirtschaft gestellt.

Zugleich erfolgt die Meinungsbildung der Bürger zu diesen Vorgängen nicht mehr freiheitlich und „bottom to top“, sondern wird staatlich und durch öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalten umfassend gelenkt und „bewirtschaftet“.